Hannover
Das Kabinett hat gestern auf Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann Änderungen des Niedersächsischen Meldegesetzes zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit der Novelle besteht zukünftig für alle innerdeutschen Umzüge keine Abmeldepflicht mehr.
Auch entfällt künftig die Mitwirkungspflicht des Vermieters.
Weiterhin wird Niedersachsen unter Vorgabe datenschutzrechtlicher Sicherheitsstandards das elektronische Meldewesen einführen.
Laut Schünemann würden durch die Änderungen Verwaltungsabläufe vereinfacht oder abgeschaft.
Für den Bürger und für die Meldebehörde enstünden so erhebliche Zeit-und Kostenersparnisse.
Auch eine Verbesserung der Qualität und Aktualität der Melderegister seien zu erwarten, so Schünemann weiter.
rm