Peter Hartz muss voraussichtlich nicht ins Gefängnis – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Braunschweig.

Der ehemalige VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz wird wahrscheinlich nicht ins Gefängnis müssen: Im ersten Prozess gegen den 65-Jährigen vor dem Landgericht Braunschweig haben sich die Beteiligten gestern auf eine mögliche Strafobergrenze von zwei Jahren Haft auf Bewährung geeinigt.

Hartz hatte zum Prozessauftakt ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Ihm wurde Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates vorgeworfen.

Bereits nächste Woche Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt und voraussichtlich das Urteil gefällt werden.

cly