Kreis Hildesheim.
Angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels warnt der Landkreis Hildesheim vor der Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Es dürfe nur Feuerwerk verwendet werden, das durch die Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen worden sei und ein entsprechendes Siegel trage, heißt es in einem Informationsschreiben.
Zudem weist der Landkreis daraufhin, dass das so genannte „Silvesterknallen“ nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt sind. Das Verwenden nicht zugelassener Knallkörper oder das Abbrennen vor dem 31.12. seien Ordnungswidrigkeiten und könnten mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
sko