Das gab die Untersuchungs-Kommission der Universität Potsdam heute bekannt. Demnach weise die umstrittene Dissertation des Ministers zwar viele formale Mängel auf, eine vorsätzliche Täuschung sei Althusmann aber nicht vorzuwerfen. Auch sei keine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen. Die Kommission stellt das Verfahren gegen Althusmann damit ein. Der Minister selbst zeigt sich erleichtert: Das Urteil sei eine Bestätigung. Er hatte im Vorfeld handwerkliche Fehler beim Zitieren zugegeben, Täuschungsabsichten aber bestritten. Seine in 2007 eingereichte Dissertation über Prozesse in der öffentlichen Verwaltung war mit der Note "genügend" bewertet worden.
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