Von Leihmüttern geborene Kinder deutscher Paare bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Behörden müssen die deutsche Staatsangehörigkeit auch an Kinder deutscher Eltern vergeben, die im Ausland von einer Leihmutter geboren werden - auch wenn die Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin verboten ist. Das hat das Landgericht Hildesheim Ende letzter Woche entschieden und damit der Klage eines homosexuellen Paares stattgegeben.

Seine zwei Kinder waren in den USA von einer Leihmutter ausgetragen worden, und ein dortiges Gericht hatte die Vaterschaft beider Männer bereits vor der Geburt anerkannt. Die Zwillinge kamen als Frühgeburten in der 29. Schwangerschaftswoche zur Welt und mussten im Anschluss vier Wochen auf der Intensivstation behandelt werden. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von etwa einer Million Euro, die die Krankenkasse nicht übernehmen wollte. Dass die Leihmutterschaft in Deutschland nicht zugelassen ist, mache das US-Urteil aber nicht unwirksam, urteilten das Landgericht mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014.

fx

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