Jobcenter dürfen aggressiven Kunden Hausverbote erteilen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Wer in einem Jobcenter aggressiv und gewalttätig auftritt, kann dafür ein Hausverbot bekommen. Das hat das niedersächsische Landessozialgericht in Celle entschieden, es ging dabei um einen konkreten Fall in Lüchow. Ein 56-Jähriger Kunde geriet dort während eines Gesprächs in Wut, warf ein Telefon umher und verschob den Schreibtisch des Sachbearbeiters.
Das Jobcenter erteilte daraufhin das Hausverbot und verwies für zukünftige Anträge auf die Schriftform oder das Telefon. Der Mann argumentierte dagegen, man wolle an ihm ein Exempel statuieren, da er sich schon mehrfach beschwert habe.

Das Landessozialgericht beurteilte sein Auftreten als aggressiv und bedrohlich und als strafbare Handlung – dies überschreite die Grenze zu einem "schwierigen Besucher" deutlich. Dem Mann könne zugemutet werden, künftig mit dem Jobcenter postalisch, telefonisch oder per E-Mail zu verkehren ohne die Diensträume zu betreten.

fx

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