Bundesverwaltungsgericht räumt Rechtszweifel an "Section Control" aus – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die neuartige Radaranlage "Section Control" ist rechtmäßig. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit einen Schlusspunkt an eine Reihe von Klagen gegen die Anlage gesetzt. Bei "Section Control" wird nicht ein einzelner Punkt für die Geschwindigkeitsmessung genommen, sondern ein Streckenabschnitt. Ein Auto wird beim Einfahren in den Abschnitt und beim Verlassen per Kamera erfasst. Weil dabei die Nummernschilder ausgelesen werden, ist das System bei Datenschützern bis heute umstritten.

Die bundesweite Pilotanlage steht an der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen. Innenminister Boris Pistorius sagte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, er sei froh dass jetzt die rechtlichen Hürden überwunden seien. Damit stehe nun auch anderen Bundesländern offen, diese Technik zu nutzen.

fx

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