Im Landkreis Hildesheim wurde heute die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Aktuell liegt die Zahl der laborbestätigten Neufälle bei 60,5 im Kreis. Damit gelten in Stadt und Kreisgebiet ab sofort die vom Land Niedersachsen verabschiedeten verschärften Corona-Regeln.
· jede Person muss auch in der Öffentlichkeit an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt für alle Fußgängerzonen, Wochenmärkte und Bahnhöfe sowie den Hildesheimer ZOB und Bahnhofsvorplatz.
· Private Feiern oder Treffen dürfen nur noch mit Personen aus maximal zwei Haushalten, höchstens aber insgesamt mit maximal zehn Personen (inclusive Angehörige) stattfinden. Dies gilt für Feiern und Treffen in der eigenen Wohnung und auch in Gaststätten oder anderen
angemieteten Räumen.
· Veranstaltungen mit sitzendem Publikum dürfen nur noch mit maximal 100 Personen stattfinden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Veranstalter über ein vor der Veranstaltung mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept verfügt.
· Bereits genehmigte Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen, an denen das Publikum mindestens zeitweise stehend teilnimmt, können in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt widerrufen werden.
· Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis um 6.00 Uhr. Unabhängig von der Sperrfrist ist es den Gastronomiebetrieben untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben
Damit gelten Stadt und Kreis Hildesheim jetzt als Corona-Risikogebiet.
sk