Weihnachtsruhe in Niedersachsen ist rechtens – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die von der niedersächsischen Landesregierung angeordnete Weihnachts- und Neujahrsruhe ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden: Die für den Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 2. Januar angeordneten Schutzmaßnahmen seien angesichts des Corona-Infektionsgeschehens notwendig und angemessen.

Wie das Gericht mitteilte, hatte ein Anwalt aus Hannover mit einem Normenkontrolleilantrag die Prüfung der Anordnung veranlasst. Darin habe er argumentiert, dass die zehntägige Weihnachtsruhe willkürlich und ohne Anknüpfung an das tatsächliche Infektionsgeschehen erfolgt sei.

Die Landesregierung will ab dem 24. Dezember die Warnstufe 3 ausrufen, woran eigentlich Indikatoren wie etwa die Hospitalisierungsrate und die 7-Tage-Inzidenz geknüpft sind. Laut OVG erwecke die pauschale Feststellung der Warnstufe 3 zwar den Eindruck von Willkür, bei näherem Hinsehen erweise sie sich jedoch als legitimes rechtstechnisches Instrument, um die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen zur Geltung zu bringen.

fx

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