Gericht weist Klage wegen Lichtspiegelungen durch Solaranlagen ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Nachbarn von Wohnhäusern mit einer Solaranlage müssen es hinnehmen, dass es dadurch zu Lichtspiegelungen kommen kann. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden und damit eine Klage von Anwohnern zurückgewiesen, die sich über solche Reflexionen beschwert hatten. Die Kläger fühlten sich dadurch in unzumutbarer Weise geblendet und beriefen sich auf technische Normen und Regelwerke, nach denen Lichtimissionen zu bewerten seien.

Das Oberlandesgericht folgte dem nicht. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen sei nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung auszugehen, urteilte der achte Zivilsenat: In einem Wohnraum der Kläger komme es nur an 60 Tagen im Jahr und insgesamt für weniger als 20 Stunden zu Lichtreflexionen. Der Sachverständige hatte für diese Angaben die Lage der Wohnhäuser, den Neigungswinkel der Anlage, den Sonnenstand und Wetterdaten ausgewertet. Auch wurde bei einem Ortstermin nur eine Aufhellung des Raumes, aber keine Blendung des Auges festgestellt. Zwar sei so das Eigentum der klagenden Partei grundsätzlich beeinträchtigt, Maßstab dafür sei nach gängiger Rechtssprechung aber das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“. Sonstige Gesetze oder Richtwerte existierten dafür nicht.

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