Hannover
Am vergangenen Montag teilte Finanzminister Hartmut Möllring mit, es werde ein vereinfachtes Verfahren zur Anerkennung von Flutopferspenden in Niedersachsen geben.
Das Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzministerien hatten sich Ende letzter Woche auf eine einheitliche Regelung geeinigt.
Die Spenden zur Hilfe an die Opfer des Seebebens sind als Förderung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigt.
Unter www.Bundesfinanzministerum.de kann die vollständige Regelung dem Schreiben vom 14. Januar entnommen werden.
Bei Fragen helfen auch die örtlichen Finanzämter weiter.
jm