Hildesheim.
Gestern wurde der Prozess in der sogenannten Pecunia-Affäre fortgesetzt.
Auf der Anklagebank sitzen der ehemalige Oberbürgermeister Kurt Machens sowie zwei damalige Vorstände der Stadtwerke Hildesheim.
Sie sollen sich 1999 im Zusammmenhang mit dem Anteilsverkauf der Energieversorgung Hildesheim (Evi) der schweren Bestechlichkeit schuldig gemacht haben.
Als Zeuge war erneut Oberstadtdirektor Dr. Konrad Deufel geladen.
Wann aber Machens ihm zum ersten Mal von der angekündigten Spende berichtet hatte, konnte auch gestern nicht genau geklärt werden.
Im weiteren Verlauf seiner Befragung durch die Anwälte wird ein am 23. Dezember 1998 verfasster Brief von Deufel verlesen, den er an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke AG Machens geschrieben hatte.
Aus diesem geht hervor, daß Deufel die Verantwortung zur Koordination des Anteilsverkaufs bei der Stadtverwaltung gesehen hatte.
Zudem habe die Verwaltung einen Ratsauftrag dazu erhalten.
Durch die Umwandlung der Stadtwerke in eine Aktiengesellschaft lag die Verantwortung aber bei der Gesellschafterversammlung.
Auf die Frage von Anwalt Matthias Waldraff, was denn nun seine Rechtsauffassung diesbezüglich sei, wollte der Oberstadtdirektor nicht weiter eingehen.
Darauf drohte ihm der Anwalt halb im Scherz, er werde, wenn Deufel nicht antworte, beantragen, ihn in Erziehungshaft zu nehmen.
Dadurch ließ Deufel sich jedoch nicht einschüchtern und berief sich weiter auf den Ratsauftrag.
Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.
kh