Hildesheim.
Vor dem Landgericht ist gestern der Prozess gegen den ehemaligen Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens und zwei damalige Stadtwerke-Vorstände fortgesetzt worden.
Der Angeklagte Machens hat sich zu den Vorwürfen und den bisher gehörten Zeugenaussagen geäußert.
Der Anwalt von Machens, Michael Fastabend, sieht nach der gestrigen Aussage seines Mandaten die Position der Verteidigung gestärkt.
Am Ende des Verhandlungstages präsentierte Fastabend einen Zeitungsartikel, in dem sich Oberstadtdirektor Dr. Konrad Deufel zur Zuständigkeit beim Anteilsverkauf äußert.
Der Artikel erschien zwei Tage vor der Entscheidung über den Anteilsverkauf und widerspricht inhaltlich den Äußerungen Deufels im Zeugenstand.
Es steht noch offen, ob daraus Konsequenzen für den weiteren Verhandlungsverlauf entstehen.