Niedersachsen.
Empfänger einer Rechnung für ein Zeitschriftenabonnement von TV-Winner sollten diese nicht ungeprüft zahlen.
Das teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.
Die Rechnungsempfänger würden aufgefordert, ein Abonnement zu bezahlen, obwohl sie sich keines Vertragsabschlusses bewusst seien.
Sie haben lediglich an einem kostenlosen Gewinnspiel von TV Winner im Internet teilgenommen.
Dabei sei ohne Hinweis auf Vertrag und Zahlungspflicht das Abonnement zugeteilt worden.
Wie die Verbraucherzentrale weiter miteilt, komme auf diese Weise kein rechtswirksamer Vertrag zustande.
Inzwischen hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die von TV Winner anerkannt wurde und damit rechtskräftig ist.
Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale hilft, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
kh