Hildesheim
Ein 45jähriger Hildesheimer muss sich heute vor dem Landgericht verantworten.
Dem zum Tatzeitpunkt obdachlosen Mann wird „gefährliche Körperverletzung“ vorgewofen.
Er soll im August letzten Jahres seinen Bekannten nach gemeinsamen erheblichen Alkoholgenuss durch Tritte und Schläge lebensgefährlich verletzt und bestohlen haben.
Als Grund für die Tat in der Sedanallee gab der Angeklagte „Genervtheit“ von dem Gerde seines Bekannten an.
Die Verletzungen des Opfers sind mittlerweile folgenlos ausgeheilt.
Der Angeklagte ist wegen verschiedener Delikte bereits mehrfach vorbestraft.
cly