Hildesheim.
Dr. Rainer Gundlach, Staatsanwalt im Pecunia Prozess hat am heutigen Verhandlungstag einen Antrag gestellt, der einen weiteren Straftatbestand
für die Angeklagten Machens, Staudinger und Krämer einschließt.
Laut dem Antrag soll das Gericht den rechtlichen Hinweis erteilen, daß auch die Verurteilung wegen Betrug möglich ist.
kh