Celle.
Das Oberlandesgericht Celle hat das Recht geschiedener oder getrennt lebender Unterhaltszahler gestärkt.
Demnach können Eheverträge auch dann sittenwidrig sein, wenn der zahlende Partner zu stark belastet wird.
Die Lasten dürften nicht «offenkundig einseitig» verteilt sein, lautete die Begründung.
Bislang hatten Gerichte einen Ehevertrag für ungültig erklärt, wenn der bedürftige Partner zu wenig Geld erhielt.
Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Rentner aus Hildesheim, der sich vertraglich verpflichtet hatte, an seine getrennt lebende Frau monatlich knapp 770 Euro zu überweisen.
Nachdem er seine Aushilfsstelle verloren hatte, wollte er den Betrag herabsetzen lassen.
Das Prinzip der ehelichen Solidarität gelte auch für den Unterhaltszahler, beschieden die Richter in Celle und verwiesen den Fall zurück an das Amtsgericht. Dieses legte eine geringere monatliche Summe fest.
cly