Karlsruhe.
Die Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof gegen den zukünftigen Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim, Kurt Machens, wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit findet vermutlich erst im kommenden Jahr statt.
Das geht aus der Terminplanung des Bundesgerichtshofs hervor.
Kurt Machens war im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen der Energieversorgung Hildesheim an zwei Energieversorgern wegen Bestechlichkeit angeklagt worden, da er über einen Verein Spenden der Käufer gesammelt hatte.
Das Landgericht Hildesheim hatte ihn frei gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt.
apm