Hildesheim /Göttingen
Die Richter im Pecuniaprozess haben Dienstag bestätigt, dass die Kammer im so genannten Rechtsgespräch vor rund zwei Wochhen angeregt hat, die Strafverfolgung, abhängig von den weiteren Zeugenaussagen, auf den Vorwurf der Untreue zu beschränken.
Dass die Verkaufsentscheidung die Teilprivatisierung der Stadtwerke zugunsten THÜGA-RUHRGAS von der Spende beeinflusst wurde, sieht die Kammer nach derzeitigem Erkenntnissstand nicht.
Die Richter sehen derzeit eher den Vorwurf in der Bildung schwarzer Kassen.
Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Radio Tonkuhle wird berichten.
kh