Hildesheim.
Im Prozess gegen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens zeichnet sich ein Ende ab.
So wird die Beweisaufnahme vermutlich am 5. Juli geschlossen.
An diesem Termin soll dann noch auf Antrag der Staatsanwaltschaft der rechtliche Hinweis erfolgen, dass auch eine Verurteilung wegen Betrugs in Frage kommt, da die Spendengeber Thüga und Ruhrgas durch den der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Verein „Pecunia“ nicht den Zweck der Spenden erreichen konnten.
Nach eigenen Angaben wollten sie sich als zuverlässiger Partner für die Region präsentieren.
Ein möglicher Termin für die Urteilsverkündung könnte dann der 12. Juli sein.
apm