Hildesheim.
Das Verfahren gegen den Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrats, Kai Weber, wegen eines Verstoßes gegen Demonstrationsauflagen ist wegen geringer Schuld vom Landgericht Hildesheim mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Nach Angaben von Staatsanwalt Bernd Seemann hat Weber seine Verfehlung eingeräumt und schriftlich erklärt, sich zukünftig an Demonstrationsauflagen halten zu wollen.
Diese Erklärung war Voraussetzung für eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung.
Kai Weber war nach einer Demonstration in der Hildesheimer Fußgängerzone vom Amtsgericht Hildesheim zu einer Geldstrafe von 150 Euro auf Bewährung verurteilt worden.
apm