Hildesheim.
Im Fall des so genannten „Damian-Prozesses“ vor dem Hildesheimer Landgericht ist der 28-jährige Hauptangeklagte heute zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus stellten die Richter eine besondere schwere der Schuld fest. Dadurch wird eine frühzeitige Haftentlassung unmöglich. Seine beiden 30 und 32 Jahre alten Komplizen erhielten Freiheitsstrafen von zwölf Jahren sowie sechs Jahren und einem Monat.
Der 28-Jährige soll im November 2006 den 43-jährigen Damian R. im Bereich eines Sportzentrums in Sehnde zu Tode geprügelt und die Leiche anschließend an einem nahe gelegenen Kiesteich versteckt haben. Seine beiden Komplizen hätten tatenlos zugesehen. Hintergrund der Tat sollen Schulden des Opfers bei dem 28-jährigen Haupttäter gewesen sein.
sko