Hildesheim.
Die Stadt Hildesheim weist auf die Anleinpflicht für Hunde hin.
Aufgrund der Brut- und Nestzeit dürfen Hunde im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft nur angeleint geführt werden.
Die Anleinpflicht gilt insbesondere im Bereich des Ernst-Ehrlicher-Parks, der Innerste um den Hohnsensee und im Überlaufbecken der Innerste und dient dem Schutz der brütenen Tiere
Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.