Staatsanwaltschaft fordert Bewährungstrafen für die Angeklagten im Pecuniaprozess – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim

Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Gundlach hat heute in seinem Plädoyer im Prozess um die Millionenspende an den Verein „Pecunia non olet“ Bewährungsstrafen gefordert. Für den Angeklagten Kurt Machens forderte Gundlach ein Jahr und für die Angeklagten Wolfgang Staudinger und Norbert Krämer 9 bzw. 6 Monate.
Die Strafen sollen jeweils mit einer Bewährungskaution in Höhe von 10 000 Euro zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.

Der Oberstaatsanwalt sieht die Strafbestände der Bestechlichkeit und des Betruges als erfüllt an, rückte von der Einstufung als "besonders schwere Fälle" ab. Da das Gericht aber bereits einen Freispruch angedeutet hatte, räume er seinen Forderungen keine großen Chancen ein, so Gundlach.

Für die Fortsetzung des Prozesses am kommenden Montag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet.

kh