m Zusammenhang mit einem Tötungs-Delikt in der Steingrube wird das Verfahren gegen die Stieftochter des Opfers wegen unterlassender Hilfeleistung seit gestern teilweise neu verhandelt.
Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2004 der Revision der heute 21-jährigen Angeklagten stattgegeben und das Verfahren an eine andere Kammer des Hildesheimer Landgerichts zurückverwiesen.
Die Angeklagte war zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der gesondert verfolgte Haupttäter war zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch Jugendliche war, ist die Verhandlung nicht öffentlich.