Hildesheim
Das Landgericht Hildesheim hat den früheren Oberbürgermeister Kurt Machens vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Harald Bachmann sah keine ausreichenden Beweise, die eine Verurteilung rechtfertigen würden.
Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach hatte für Machens ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Allerdings verkündete Gundlach schon in seinem Plädoyer, dass die Kammer des Landgerichtes seinen Argumenten nicht folgen werde. Auch die beiden mitangeklagten Vorstände der Stadtwerke wurden freigesprochen. Alle drei sollen sich im Zusammenhang mit Anteilsverkäufen der Energieversorgung Hildesheim der schweren Bestechlichkeit schuldig gemacht haben, so der Vorwurf. Der Oberstaatsanwalt hat angekündigt, innerhalb einer Woche bekanntzugeben, ob er in Revision gehen wolle.
md