Hildesheim.
Der Chefankläger im Machens-Prozess Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Gundlach hat Revision gegen das Urteil des Verfahrens eingelegt. Damit bleibt der Freispruch für Kurt Machens und die zwei Mitangeklagten zunächst ohne Rechtswirkung.
Das Gericht muss nun das Urteil schriftlich vorlegen. Bleibt der Antrag auf Revision bestehen, muss das Urteil durch den Bundesgerichtshof geprüft werden. Wird dort der Revision stattgegeben, müsste eine andere Strafkammer den Fall erneut verhandeln.
fx