Hildesheim.
Türkische Staatsbürger, die eine deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben und danach zusätzlich wieder die türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben, verlieren die deutsche Staatsbürgerschaft.
Darauf weist der Landkreis Hildesheim in einer Pressemitteilung hin.
Da eine doppelte Staatsbürgerschaft im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, verlieren diese Personen ihre deutsche Staatsbürgerschaft und benötigen dann einen Aufenthaltstitel um weiter in Deutschland bleiben und arbeiten zu können. Auch die Staatsangehörigkeit von Kindern könnte in Frage stehen, wenn keiner der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht mehr deutscher Staatsbürger war.
Eine erneute Einbürgerung ist möglich, sofern ein Aufenthaltstitel beantragt und die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt wird.
apm