Landkreis Hildesheim.
Wildlebende Tierarten wie Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen unterliegen besonderen Schutzbedingungen.
Das teilte die Naturschutzbehörde des Landkreises heute mit.
Bürgerinnen und Bürger, die unter Wespennestern am Haus oder im Garten leiden, dürfen diese deshalb nicht ohne Weiteres beseitigen.
Zunächst muss die Genehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung oder der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Diese entscheidet dann im Einzelfall, ob beispielsweise eine Gefährdung für den Menschen besteht.
Über den Umgang mit Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen hält die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ein kostenloses Informationsblatt bereit.
Es steht unter www.landkreishildesheim.de zum Download zur Verfügung.
cly