Landkreis verteidigt Abschiebepraxis – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.
Nach der scharfen Kritik an der Abschiebung einer kurdischen Familie, hat der Landkreis Hildesheim nun Stellung bezogen. Das Verfahren sei aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden. Zwar warfen die Entscheidungen menschlich einige bedauerliche Probleme auf, diese müssten jedoch hinter den rechtsstaatlichen Geboten zurücktreten. Das teilte der Leiter des Fachdienstes für Ausländerangelegenheiten beim Landkreis, Werner Schwarz, mit. Die Familie habe 1990 unter falschem Namen und der Angabe, staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein, Asyl beantragt. Tatsächlich habe die Familie aber die türkische Staatsangehörigkeit. Im Rahmen der Ermessensausübung sei letztlich dem öffentlichen Interesse an den Ausweisungen höheres Gewicht beigemessen worden als den persönlichen Interessen der Familie an einem Verbleib in Deutschlend, heißt es weiter.
Die Mutter und ihre 3 Kinder wurden am 28.Juni in die Türkei ausgeflogen.
Der Vater und seine suizidgefährdete Tochter blieben in Deutschland zurück.
Aufgrund der Vorgehensweise hat der Flüchtlingrat dem Landkreis eine besonders rigerose Abschiebepraxis vorgeworfen.

Auch die Kreistagsfraktion der Grünen fordert die Kreisverwaltung auf, ihre Bestrebungen zur Abschiebung von Flüchtlingen aus dem Libanon einzustellen.

kh/md