Wolfsburg.
In der sogenannten VW-Affäre wurde heute ein Zwischenbericht vorgelegt.
Die mit der Untersuchung beauftragten Wirtschaftsprüfer konnten der Konzernführung aber noch keine handfesten Ergebnisse vorweisen.
Grund dafür sei die Komplexität der Vorgänge.
Mit einem Abschlussbericht könne daher erst im Oktober gerechnet werden.
Der Prüfungsausschuss von Volkswagen beschloss unterdessen, einen Strafantrag zu stellen.
Dieser ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderlich, um wegen möglicher Begünstigung von Betriebsräten zu ermitteln.
Damit ist der Weg für die Ermittlungen der Justiz frei.
fx