Karlsruhe.
Die seit Ende 2003 in Niedersachsen geltende vorbeugende Telefonüberwachung ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute morgen entschieden.
Das niedersächsische Polizeigesetz verstoße in diesem Punkt gegen das Fernmeldegeheimnis, hieß es.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann zeigte sich enttäuscht, dass das Bundesverfassungsgericht die erweiterte Telefonüberwachung verboten hat. Nach Einschätzung des Ministers werde die präventive Überwachung erheblich erschwert. Diese Ermittlungsmethode werde aber im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus immer wichtiger, so der Minister.
msch/md