Experten stehen einer Privatisierung der Psychiatrie kritisch gegenüber
Hannover.
Nach dem Regierungsbeschluss zum Verkauf der zehn psychiatrischen Landeskrankenhäuser werden zunehmend Zweifel laut, ob eine Privatisierung laut Verfassung zulässig ist.
Wie der Evangelische Pressedienst (epd) meldete, habe der Göttinger Strafrechtler Professor Jörg-Martin Jehle bestätigt, dass höchstrichterlich noch nicht entschieden sei, ob Aufgaben, die dem Schutz der Allgemeinheit dienen, auf private Rechtsträger übertragen werden dürfen.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof verweise auf ein Rechtsgutachten von 1991, in dem es heißt, eine Privatisierung sei nur bei "zwingenden sachlichen Gründen" zulässig.
Begründungen wie Wirtschaftlichkeit und bessere Versorgung der Untergebrachten seien demnach nicht ausreichend.
Die Regierung hatte Anfang Juli auf der Haushaltsklausurtagung in Hildesheim beschlossen, die Landeskrankenhäuser zu privatisieren, um mit einem Erlös in dreistelliger Millionenhöhe den Haushalt zu sanieren.