Revisionsbegründung im Machensprozess geht fristgerecht beim Landgericht ein. – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Die Revisionsbegründung gegen das Urteil im Machensprozess ist fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Urteilsbegründung beim Landgericht Hildesheim eingegangen.
Wie Pressesprecher Jan Michael Seidel auf Anfrage von Radio Tonkuhle mitteilte, ist die Schrift bereits an die Verteidiger der drei Angeklagten weitergeleitet worden.
Diese haben jetzt eine Woche Zeit, um ihrereseits Widerspruch gegen die Revision einzulegen, bevor der Bundesgerichtshof das Urteil erneut prüft.
Der ehemalige Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens sowie die zwei Stadtwerkevorstände waren am 27. April diesen Jahres vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden.
Der Leiter der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Hannover Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Gundlach hatte Haftstrafen zwischen 6 Monaten und einem Jahr gefordert und legte Revision gegen den Freispruch ein.

kh

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