Hildesheim.
Kinder, die im Schuljahr 2006/07 schulpflichtig werden, müssen bereits in diesem September in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Das teilte die Stadt heute mit.
Als schulpflichtig gelten alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. Juni 2000 geboren wurden.
Ihre Erziehungsberechtigten werden von der Stadt direkt angeschrieben.
Bei der Anmeldung sollte das Kind dabei sein, ausserdem muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Auf Antrag der Erziehungsberehcitgten kännen auch jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die nötige Reife haben und zur Anmeldung mitgebracht werden.
Kinder, deren Deutschkenntnisse noch nicht für den Unterricht ausreichen, sind laut Schulgesetz verpflichtet, ab dem 1. Februar 2006 an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen.
cly