Sarstedter Geflügel muss zum Schutz vor Vogelgrippe in Ställen untergebracht werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hannover/Sarstedt.

Zum Schutz vor der Vogelgrippe müssen alle Halter von Geflügel ihre Tiere in Ställen unterbringen, sofern sie in Regionen Niedersachsens wohnen, die von Zugvögeln überflogen werden.

Das so genannte Aufstallungsgebot für Geflügel gelte vom 15. September bis zum 30. November, sagte der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen am Mittwoch in Hannover.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere in dieser Zeit in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen halten, in die Wildvögel nicht eindringen können.

Weiterhin soll der Bestand durch einen Tierarzt monatlich kontrolliert werden.
Im Landkreis Hildesheim sind hiervon Geflügelhaltungen im Stadtgebiet Sarstedt betroffen.