Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat die Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Hildesheimer Metabox-AG, Stefan Domeyer, verworfen.
Die Revision sei ganz offensichtlich unbegründet, hieß es.
Die Nachprüfung des Urteils habe, so heißt es in dem Beschluss, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Domeyer war im Juli 2004 vom Landgericht Hildesheim wegen Kursbetruges zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
msch