Hildesheim.
Ab dem 1. Oktober 2005 werden bundesweit neue Fahrzeugdokumente eingeführt.
Wie der Fachdienst Zulassungswesen des Landkreises mitteilte, werden der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief durch eine zweiteilige Zulassungsbescheinigung ersetzt.
Die alten Dokumente behalten jedoch zunächst ihre Gültigkeit.
Wenn aber der Fahrzeughalter wechselt, sich technische Änderungen ergeben oder die Papiere verloren gehen, sind beide Dokumente auszutauschen.
Lediglich Anschriftenänderungen werden auch noch nach dem 1. Oktober auf dem alten Fahrzeugschein vorgenommen.
Der Hildesheimer Fachdienst Zulassungswesen rechnet auf Grund der Umstellung mit einer längeren Bearbeitungszeit in den ersten beiden Oktoberwochen und bittet daher um Terminvereinbarungen.
std