Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Privatisierung der Landeskrankenhäuser aus formalen Gründen abgewiesen.
Zur Begründung hieß es, die Beschwerde einer in der Psychatrie untergebrachten Straffälligen sei verfrüht.
Eine Verfassungsbeschwerde setze voraus, dass der Beschwerdeführer unmittelbar und gegenwärtig betroffen sei. Dies sei hier aber nicht der Fall. Zur Sache nahm das Gericht keine Stellung.
fx