Peine.
Der Kirchenkreis Peine ist gestern vor dem Arbeitsgericht erneut mit dem Versuch gescheitert, dem ehemaligen Leiter seiner Suchtberatung zu kündigen.
Stattdessen gab das Arbeitsgericht Braunschweig zum zweiten Mal in fünf Monaten einer Klage des 49-Jährigen auf Weiterbeschäftigung statt.
Grund für die verhaltensbedingte Kündigung war die Nichteinhaltung einer Dienstanweisung durch den Sozialarbeiter, nach der er 23 Beratungsgespräche mit Suchtkranken pro Woche hätte führen sollen.
Nach dem Abarbeiten einer Warteliste hielt sich der 49-Jährige zunächst nicht mehr an die Anweisung.
Das musste er nach Ansicht des Gerichts auch nicht, da die Liste der Hauptgrund für die Anweisung war.
Der Kirchenkreis hat gegen das erste Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt.
kh