Zivilverfahren der DRK-Gesellschaft gegen ehemaliges Vorstandmitglied bleibt ohne Urteilsverkündung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Im Zivilverfahren um das ehemalige Vorstandsmitglied des DRK-Kreisverbandes Hildesheim-Marienburg, Wolfgang Herbig, hat es noch keine Urteilsverkündung gegeben.

Die „Deutsches Rotes Kreuz-Gesellschaft für soziale Einrichtungen“ hatte Herbig auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von rund 178.000 Euro verklagt.
Herbig habe das Geld erhalten, um damit Anteile an einer Gesellschaft zu erwerben, die sich an einem Altenheim in Diekholzen beteiligt.
Da dieser Erwerb jedoch nicht wie vorgesehen stattgefunden habe, verlangt das DRK die Rückzahlung des Geldes.
Herbig klagt dagegen auf Freistellung von etwaigen Ansprüchen.
Das Urteil wird für den 2. Dezember 2005 erwartet.

cly

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