Hildesheim.
Ab Januar 2006 müssen Betriebe die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigen früher entrichten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hervor.
Laut der neuen Regelung sind die voraussichtlich anfallenden Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde. Im Folgemonat ist der verbleibende Restbeitrag ebenfalls zum drittletzten Bankarbeitstag fällig. Die Betriebe entscheiden selbst, nach welcher zeitlichen Grundlage sie ihre Beitragsschuld ermitteln.
Im Januar fallen durch die neue Regelung für die Betriebe zwei Zahlungen an.
sko