Kreis Hildesheim.
Der Landkreis Hildesheim weist auf die gesetzlichen Regelungen über die Benutzung von Knallkörpern zu Silvester hin.
Danach dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.
Der Verkauf ist mindestens 14 Tage vorher bei der zuständigen Kommunalverwaltung anzuzeigen.
Verkauft und benutzt werden dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper, das Anzünden ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar zulässig.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Strafe bis 10.000 Euro belegt werden.
apm