Hildesheim.
Das Zivilverfahren um das ehemalige Vorstandsmitglied des DRK-Kreisverbandes Hildesheim-Marienburg, Wolfgang Herbig, wird mit einer weiteren mündlichen Anhörung vor dem Landgericht fortgesetzt.
Das hat das Landgericht heute entschieden. Wolfgang Herbig hatte die Zuständigkeit des Landgerichts angezweifelt, da es sich im vorliegenden Fall um ein Arbeitnehmerdarlehen handele. Herbig hatte angestrebt, dass Verfahren vor einem Arbeitsgericht zu führen.
Carola Clysters mit Einzelheiten
„Herbig war von der „Deutsches Rotes Kreuz-Gesellschaft für soziale Einrichtungen“ auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von rund 178.000 Euro verklagt worden.
Der Klage nach hatte Herbig das Geld erhalten, um damit Anteile an einer Gesellschaft zu erwerben, die sich an einem Altenheim in Diekholzen beteiligt.
Da dieser Erwerb jedoch nicht wie vorgesehen stattgefunden habe, verlangte das DRK die Rückzahlung des Geldes.
Herbig klagte dagegen auf Freistellung von etwaigen Ansprüchen.
Bei der Verhandlung Anfang November hatte keine Einigung erzielt werden können.“
cly/apm