Hildesheim.
Unternehmen müssen ab Januar 2006 die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten früher entrichten.
Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hin.
Im kommenden Jahr gibt es nur noch einen Fälligkeitstag. Danach sind die voraussichtlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem Beschäftigung ausgeübt wird.
Im Folgemonat ist der verbleibende Restbetrag ebenfalls zum drittletzten Bankarbeitstag fällig.
Mehrarbeit kommt hierbei auf Betriebe zu, bei denen sich Arbeitsentgelte aus variablen Entgeltbestandteilen zusammensetzen.
Die neue Fälligkeitsregelung erfordert eine genaue Schätzung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld anhand objektiver und nachprüfbarer Kriterien.
Durch die Neuregelung fallen im Januar 2006 für die Betriebe zwei Zahlungen an.
apm