Hildesheim.
Personen die andere Menschen pflegen, selbstständig Tätige sowie Auslandsbeschäftige können sich ab dem 1. Februar 2006 in der Arbeitslosenversicherung auf Antrag freiwillig weiterversichern.
Das hat die Agentur für Arbeit Hildesheim heute mitgeteilt.
Antragssteller müssen jedoch zuvor innerhalb bestimmter Fristen bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Der Antrag muß spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme
der Tätigkeit gestellt werden.
Eine Übergangsregelung wurde eingerichtet.
Weitere Informationen erteilt die Agentur für Arbeit Hildesheim.
kh