Kreis Hildesheim.
Rituelle Schlachtungen während des kommenden islamischen Opferfestes sind nur mit Ausnahmegenehmigungen gestattet. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises hin. Im Kreis sei solch eine Genehmigung noch nie ausgestellt worden.
Am kommenden Dienstag beginnt das traditionelle islamische Opferfest. Teil des Festes ist das sogenannte Schächten von Tieren, also das Schlachten ohne Betäubung. Das Opferfest wird vier Tage andauern.
Das Veterinäramt kündigte an, in dieser Zeit verstärkt Kontrollen durchzuführen.
fx