Hildesheim/Hannover.
Der Ende 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Ernst August Prinz von Hannover strebt eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Zuständig für die Entscheidung über die Verwahrenswiederaufnahme ist in dem Fall das Landgericht Hildesheim.
Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler verwies in seiner Begründung auf Falschaussagen von Zeugen.
Gegen diese wolle man außerdem Strafanzeige erstatten.
Der Welfenprinz hatte nach Ansicht des Gerichts in Kenia den Hotelier Josef Brunlehner im Streit um angebliche Lärmbelästigung niedergeschlagen und schwer verletzt.
Das Landgericht Hannover hatte gegen ihn eine Geldstrafe von 445 000 Euro verhängt, die bereits in voller Höhe beglichen wurde.
jma/kh