Neue gesetzliche Arbeitsmarktreformen treten in Kraft
Hildesheim
Seit gestern sind eine Reihe von Arbeitsmarktreformen in Kraft getreten.
So wird beispielsweise die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate begrenzt. Bisher haben ältere Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu 32 Arbeitslosengeld.
Eine weitere Änderung betrifft die Wehr- und Zivildienstleistenden, sie sind künftig in der Arbeitslosenversicherung mitversichert. Schüler müssen sich deshalb nach dem Ende ihrer Schulausbildung nicht mehr allein aus dem Grund arbeitslos melden, um sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach ihrem Wehr- oder Zivildienst zu sichern.
msch