Hannover/Hildesheim
Beim Streit um das Gewerbe-Gebiet Nord ist eine Einigung in Sicht. Beim Verwaltungsgericht Hannover wurde ein öffentlich-rechtlicher Vergleich angestrengt, in dem die Stadt Hildesheim, die Gemeinde Giesen und die Gemeinde Harsum einen Kompromiss schließen würden.
Das Verwaltungsgericht Hannover schlägt einen öffentlich-rechtlichen Vergleich vor. Damit wird eine eventuelle Schadensersatzklage gegen Harsum zu verhindert und die Planung des Gewerbegebiets dennoch zu ermöglicht. Sowohl die Stadt Hildesheim als auch die Gemeinde Giesen akzeptieren zunächst die Kündigung Harsums aus dem Gewerbe-Gebiet Nord.
Das Vertragsgebiet wird verkleinert und Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde Harsum, eine dritte Autobahnabfahrt von der A7 zu akzeptieren. Die Abfahrt soll mit Lärmschutzwänden ausgestattet sein. Außerdemi wird garantiert, das die Abfahrt ausschließlich ins Gewerbegeit in westlicher Richtung führt.
Wenn bis zum 4. April kein Widerspruch eingelegt wird, gilt der Vergleich als angenommen. Es bleibt jedoch fraglich, ob der Gemeindrat Harsum, dem Vergleich zustimmt. Tut er dies nicht, geht die Entscheidung zurück ans Verwaltungsgericht.Die Gemeinde Harsum war Ende 2004 aus der Plaung des Gewerbegebiets Nord ausgestiegen.
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